ENERGIEAUSWEIS

Der Energieausweis zeigt den Energiebedarf und die Energeieffizienz von Gebäuden auf und gibt Impulse für die energetische Optimierung von Gebäuden.

 

Wann muss ein Energieausweis vorgelegt werden?

  • bei Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden oder bei „größere Renovierungen“
  • bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen (z.B. eine Wohnung)
  • In Inseraten (in elektronischen sowie auch in Printmedien) muss verpflichtend die Angabe des Heizwärmebedarfs und des Gesamtenergieeffizienzfaktors erfolgen.

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