Der Energieausweis zeigt den Energiebedarf und die Energeieffizienz von Gebäuden auf und gibt Impulse für die energetische Optimierung von Gebäuden.
Wann muss ein Energieausweis vorgelegt werden?
- bei Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden oder bei „größere Renovierungen“
- bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen (z.B. eine Wohnung)
- In Inseraten (in elektronischen sowie auch in Printmedien) muss verpflichtend die Angabe des Heizwärmebedarfs und des Gesamtenergieeffizienzfaktors erfolgen.
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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!